Regeln & Versicherung

RC-Car-Versicherung: Zahlt die Privathaftpflicht?

Pflicht oder nicht, Privathaftpflicht oder Vereinsversicherung, Kinder und Rennen: was bei Schäden mit dem RC-Car gilt.

Versicherungspflicht keine gefunden

Privathaftpflicht deckt laut Muster

DMC-Mitglieder 5 Mio. €

Rechtsstand Oktober 2026

Kurz gesagt

Für RC-Cars gibt es in Deutschland keine gesetzliche Versicherungspflicht – anders als bei Flugmodellen und Drohnen. Für Schäden haftest du trotzdem. Die Musterbedingungen der privaten Haftpflichtversicherung schließen „ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge“ ausdrücklich ein; prüf aber deinen eigenen Vertrag, denn Versicherer dürfen abweichen. DMC-Mitglieder sind zusätzlich über den Verband versichert, bei Rennen vorrangig, privat nur nachrangig.

Achtung

Ich bin kein Anwalt und kein Versicherungsberater: Diese Seite fasst Gesetz, Musterbedingungen und das DMC-Merkblatt zusammen (Stand: Oktober 2026). Maßgeblich sind die Bedingungen deines eigenen Vertrags.

Muss ich mein RC-Car versichern?

Nein, eine Pflicht haben wir nicht gefunden. Flugmodelle und Drohnen gelten nach dem Luftverkehrsgesetz als Luftfahrzeuge; ihre Halter haften unabhängig vom Verschulden und müssen eine Haftpflichtversicherung haben (§§ 33, 43 LuftVG). Für RC-Autos gibt es keine solche Regel – mehr dazu unter RC-Flugzeug-Regeln auf mini-flugzeuge.de.

Für RC-Cars gilt die allgemeine Haftung: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum oder die Gesundheit eines anderen verletzt, muss den Schaden ersetzen (§ 823 BGB) – und zwar laut Verbraucherzentrale in unbegrenzter Höhe. Ein zerkratzter Autolack oder ein verletztes Kind kann teuer werden.

Zahlt die Privathaftpflicht Schäden durch mein RC-Car?

In der Regel ja. Die Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV (AVB PHV, Stand Mai 2020) enthalten eine eigene Klausel:

„Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen.“ (A1-6.13)

Diese Bedingungen sind aber unverbindlich, „abweichende Vereinbarungen sind möglich“. Ältere oder günstige Tarife können Modellfahrzeuge begrenzen oder ausschließen, etwa nach Gewicht, Geschwindigkeit oder Antrieb. Such in deinen Bedingungen nach „Modellfahrzeug“ oder „ferngelenkt“.

Frage an deinen VertragWarum sie wichtig ist
Sind ferngelenkte Land-Modellfahrzeuge eingeschlossen?Grundvoraussetzung
Gibt es Grenzen bei Gewicht, Hubraum oder Verbrenner?Großmodelle 1:5 und 1:6 fahren mit bis zu 32 cm³
Sind deliktunfähige Kinder mitversichert?wichtig, wenn Kinder unter 7 Jahren fahren
Wie hoch ist die Deckungssumme?Die Verbraucherzentrale empfiehlt mindestens 10 Mio. € pauschal
Was gilt bei Rennen?Musterbedingungen schließen Kraftfahrzeug-Rennen aus (A1-6.7)

Ob RC-Rennen unter diesen Rennausschluss fallen, ist nicht geklärt. Bei DMC-Veranstaltungen greift ohnehin die Vereinsversicherung.

Was versichert der DMC?

Mitglieder im Deutschen Minicar Club sind über eine Clubsport-Haftpflicht bei der Gothaer versichert. Laut Merkblatt:

  • 5 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden, 1 Mio. € für Vermögensschäden.
  • Versichert sind ferngesteuerte Land-Modelle mit Elektro- oder Verbrennungsmotor bis Maßstab 1:4 und 40 cm³.
  • Bei DMC-Veranstaltungen ist die Haftpflicht der Lizenznehmer versichert.
  • Außerhalb des DMC ist der Betrieb von Modellautos innerhalb Europas mitversichert, aber nur nachrangig: Gibt es eine Privathaftpflicht, zahlt diese zuerst. Die Gothaer tritt laut Merkblatt in Vorleistung und holt sich das Geld dann von der Privathaftpflicht zurück.
  • Nicht versichert sind Sachschäden der Versicherten untereinander an Modellautos und Zubehör.
  • Fahrer ohne Lizenz können bei DMC-Rennen über den Verein mitversichert werden; bei Tagen der offenen Tür und Schnuppertagen sind Fahrer ohne Verein beim Training versichert.

Eine Veranstaltung ist laut DMC nur versichert, wenn sie im DMC-Kalender eingetragen und die Ausschreibung veröffentlicht ist.

Was gilt, wenn Kinder fahren?

Kinder unter 7 Jahren haften für Schäden nicht (§ 828 Abs. 1 BGB). Zwischen 7 und 10 Jahren haften sie nicht für Unfälle mit einem Kraftfahrzeug, außer bei Vorsatz; danach bis 18 nur, wenn sie die nötige Einsicht hatten. Eltern haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB). Hat niemand gehaftet, zahlt die Haftpflicht grundsätzlich nicht – es sei denn, der Vertrag schließt „Schäden durch deliktunfähige Kinder“ ausdrücklich ein. Wenn kleine Kinder RC-Car fahren, lohnt sich ein Blick in genau diese Klausel.

Häufige Fragen

Brauche ich für ein RC-Car eine Kfz-Versicherung?

Nein. Die Kfz-Pflichtversicherung gilt für Fahrzeuge, die als Beförderungsmittel gebraucht werden; ein RC-Modell befördert weder Personen noch Güter. Eine ausdrückliche Gerichts- oder Behördenaussage dazu haben wir allerdings nicht gefunden.

Wer zahlt, wenn ich im Rennen das Auto eines anderen beschädige?

Meist niemand. Die DMC-Versicherung schließt Sachschäden der Teilnehmer untereinander an Modellautos aus, und mit der Nennung verzichten alle laut Reglement auf gegenseitige Ansprüche bei Schäden an den Modellen.

Bin ich als Gastfahrer auf einer Vereinsstrecke versichert?

An Tagen der offenen Tür und Schnuppertagen eines DMC-Ortsvereins ja, laut DMC-Merkblatt. Bei normalen Gastfahrertagen verlangen manche Vereine eine Versicherungsgebühr oder eine eigene Privathaftpflicht – frag beim Verein nach.

Was ist mit Drohnen und RC-Flugzeugen?

Die brauchen immer eine Haftpflichtversicherung, unabhängig vom Gewicht – Details unter RC-Flugzeug-Regeln.

Was gilt für Modellboote?

Wie bei RC-Cars: Eine gesetzliche Versicherungspflicht haben wir nicht gefunden, und die Musterbedingungen der Privathaftpflicht schließen ferngelenkte Wasser-Modellfahrzeuge ein. Wo du mit dem Boot fahren darfst und was der Dachverband nauticus versichert, steht unter Wo darf man Modellboote fahren?.