Standard heute 2,4 GHz
35 MHz nur Flugmodelle
Anmeldung nicht nötig
CE Pflicht
Kurz gesagt
Für RC-Cars nutzt du heute fast immer 2,4 GHz. Das Band ist über eine Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur für alle freigegeben, du musst nichts anmelden. Daneben sind 27 MHz und Teile von 40 MHz für Bodenmodelle erlaubt, jeweils mit höchstens 100 mW. Tabu ist 35 MHz: Diese Frequenzen dürfen nur Flugmodelle nutzen. Jeder Sender braucht eine CE-Kennzeichnung – Importgeräte ohne EU-Konformität darfst du nicht betreiben.
Welche Frequenzen darf ein RC-Car nutzen?
| Band | Für RC-Cars | Max. Sendeleistung | Grundlage |
|---|---|---|---|
| 2,400–2,4835 GHz | ja | 10 mW oder 100 mW EIRP, je nach Gerätekategorie | Vfg. 91/2025 (SRD), gültig bis 31.12.2035 |
| 27,250–27,260 MHz | ja | 100 mW ERP | Vfg. 120/2022, gültig bis 31.12.2032 |
| weitere 27-MHz-Kanäle (SRD) | ja, für Modellsteuerungen ohne Begrenzung des Arbeitszyklus | 100 mW ERP | Vfg. 91/2025 |
| 35,005–35,205 / 35,815–35,905 MHz | nein – nur Flugmodelle | 100 mW ERP | Vfg. 120/2022 |
| 40,660–40,700 MHz | ja, für alle Modelle | 100 mW ERP | Vfg. 120/2022 |
| 40,710–40,990 MHz (Teilbereiche) | ja – für Flugmodelle verboten | 100 mW ERP | Vfg. 120/2022 |
| 5,725–5,875 GHz (z. B. FPV-Video) | ja | 25 mW EIRP | Vfg. 91/2025 |
Alle diese Nutzungen sind „nichtstörend und ungeschützt“: Du hast keinen Anspruch darauf, dass niemand anderes auf deiner Frequenz funkt.
Warum ist 2,4 GHz Standard?
2,4-GHz-Anlagen wechseln oder suchen ihre Frequenz selbst, deshalb stören sich mehrere Sender kaum. Das DMC-Reglement lässt im Rennen nur Fernsteuerungen mit wechselbarer Frequenz oder automatischer Frequenzsuche zu, zum Beispiel 2,4 GHz. Fahren alle Teilnehmer 2,4 GHz, kann die Rennleitung sogar darauf verzichten, die Sender vor dem Lauf einzusammeln. Bei der Nennung gibst du statt Quarzfrequenzen einfach „DSM“ an.
Eine eigene Modell-Zuteilung für 2,4 GHz gibt es nicht. Die Fernsteuerungen fallen unter die allgemeine Zuteilung für Geräte geringer Reichweite; die meisten Hobby-Sender mit Frequenzsprungverfahren dürften in die Kategorie der Breitband-Datenübertragung mit bis zu 100 mW fallen. Welche Kategorie für deinen Sender gilt, ergibt sich aus der Konformitätserklärung des Herstellers.
Was gilt für alte Fernsteuerungen mit Quarzen?
Ältere Anlagen auf 27 oder 40 MHz darfst du weiter nutzen, wenn sie den zugelassenen Kanälen entsprechen und dem Funkanlagengesetz genügen. 35-MHz-Anlagen, die oft aus dem Flugmodellbau stammen, sind für Autos verboten. Auf Vereinsstrecken mit Quarzanlagen musst du deine Frequenz meist an einer Frequenztafel belegen, bevor du einschaltest – so verhinderst du, dass zwei Fahrer auf demselben Kanal funken. Manche Vereine haben 35 MHz ausdrücklich verboten.
Achtung
Importsender ohne CE-Kennzeichnung oder sogenannte „High-Power“-Module darfst du in Deutschland nicht betreiben. Nach dem Funkanlagengesetz dürfen Funkanlagen nur genutzt werden, wenn sie dessen Anforderungen erfüllen (§ 7 FuAG), und sie müssen vor dem Inverkehrbringen das CE-Zeichen tragen (§ 19 FuAG).
Häufige Fragen
Muss ich meine RC-Fernsteuerung anmelden?
Nein. Die Frequenzen für Modellfernsteuerungen sind per Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur für jeden freigegeben; eine Anmeldung oder Gebühr gibt es nicht.
Darf ich mit einer 35-MHz-Fernsteuerung ein Auto fahren?
Nein. Die 35-MHz-Bereiche dürfen laut Bundesnetzagentur nur zur Fernsteuerung von Flugmodellen genutzt werden.
Stören sich zwei 2,4-GHz-Fernsteuerungen?
In der Regel nicht, weil die Anlagen ihre Frequenz selbst wählen bzw. springen. Deshalb verzichten viele Rennen inzwischen auf das Einsammeln der Sender.
Ist 40 MHz nur für Autos?
Nur teilweise. Der Bereich 40,710 bis 40,990 MHz darf nicht für Flugmodelle genutzt werden, steht also Boden- und Wassermodellen zur Verfügung. 40,660 bis 40,700 MHz ist dagegen für alle Modelle offen.
Quellen
- Bundesnetzagentur: Vfg. 120/2022, Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Fernsteuerung von Modellen (PDF)
- Bundesnetzagentur: Vfg. 91/2025, Allgemeinzuteilung für Geräte geringer Reichweite (PDF)
- Bundesnetzagentur: Übersicht der Allgemeinzuteilungen
- Funkanlagengesetz § 7 und § 19
- DMC: Automodell-Rennsport-Jahrbuch 2026, Reglement A 1.3, A 5.1.4, A 6.1 (PDF)
- Wiesbadener Minicar Club: Gastfahrer (Frequenztafel)
- MAC Dannstadter Höhe: Platzordnung